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Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist freiwillig — aber ohne sie bekommst du in umkämpften Städten praktisch keine Wohnung. Wichtig ist der Unterschied zwischen Fragen, die der Vermieter stellen darf, und Fragen, die dich nichts kosten, wenn du sie falsch beantwortest.

Zulässige Fragen

Einziehende Personen. Wie viele Menschen einziehen, darf gefragt werden — es betrifft die Nutzung der Wohnung.

Beruf, Arbeitgeber, Einkommen. Zulässig, weil es die Mietzahlung sichert. Nachweise darf der Vermieter vor Vertragsschluss verlangen.

Haustiere. Zulässig bei Hunden und Katzen. Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche sind generell erlaubt und musst du nicht angeben.

Mietrückstände & Räumungsklagen. Fragen zu offenen Mietschulden und Räumungsklagen der letzten fünf Jahre sind zulässig.

Insolvenzverfahren. Ob ein Insolvenzverfahren läuft oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, darf gefragt werden.

Unzulässige Fragen

Bei unzulässigen Fragen hast du ein „Recht zur Lüge“: Eine falsche Antwort darf rechtlich nicht gegen dich verwendet werden. Eine seriöse Selbstauskunft stellt diese Fragen gar nicht erst.

Schwangerschaft & Familienplanung. Geht den Vermieter nichts an. Eine falsche Antwort hat keine Konsequenzen.

Religion, Partei, Gewerkschaft. Unzulässig — ebenso Fragen nach ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung.

Krankheiten & Behinderungen. Unzulässig, auch bei sichtbarer Behinderung.

Vorstrafen. Unzulässig — es sei denn, sie betreffen das Mietverhältnis unmittelbar, was praktisch nie der Fall ist.

Mitgliedschaft im Mieterverein. Unzulässig. Diese Frage soll nur unbequeme Mieter aussortieren.

Wichtig: Bei zulässigen Fragen ehrlich bleiben

Falsche Angaben bei zulässigen Fragen — etwa zum Einkommen oder zu Mietrückständen — können nach dem Einzug zur fristlosen Kündigung führen. Die Selbstauskunft in deiner Mappe sollte deshalb genau das enthalten, was stimmt: nicht mehr, nicht weniger.

Die Mieterselbstauskunft im Generator enthält nur die zulässigen Fragen — sauber formatiert, mit Unterschriftszeile, als Teil deiner kompletten Bewerbungsmappe.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. In der Praxis sortieren Vermieter Bewerbungen ohne Selbstauskunft aber meist direkt aus.
Wann muss ich die SCHUFA-Auskunft vorlegen?
Üblich ist: zur Besichtigung mitbringen oder mit der Bewerbung einreichen. Verlangen darf der Vermieter sie, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
Darf der Vermieter eine Gehaltsabrechnung verlangen?
Ja, vor Vertragsschluss ist ein Einkommensnachweis zulässig — üblich sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine Bestätigung deines bisherigen Vermieters, dass du keine Mietschulden hast. Kein Anspruch, aber ein starkes Signal — frag freundlich nach.